Landgericht: Google haftet für KI-Übersichten

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz direkt haftbar gemacht werden. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles Funktion Übersicht mit KI hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Die Künstliche Intelligenz vermischte Informationen über dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand nicht existierende Zusammenhänge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Justizpalast München, Südwestseite (2017)
Berthold Werner (CC)

Eigene Aussagen statt bloßer Suchergebnisse

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich wie klassische Suchergebnisse zu behandeln ist. Google argumentierte, nicht für die Datenverarbeitung verantwortlich zu sein und sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen zu machen. Das Landgericht wies dies zurück. Da die KI Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, auswerte und präsentiere, schaffe Google eigenständige Aussagen, für die der Suchmaschinenbetreiber haftbar sei. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor direkter Haftung schützt, greife hier nicht.

Nutzer müssen Quellen nicht nachrecherchieren

Google verteidigte sich zudem damit, dass Nutzer die Quellen anhand von Links selbst überprüfen könnten und wüssten, dass man KI-Informationen nicht blind vertrauen dürfe. Das Gericht ließ dies nicht gelten. Die KI-Übersicht stelle eine abgeschlossene Aussage dar, und es gebe keinen Hinweis auf Unzuverlässigkeiten. Die Möglichkeit zur Nachrecherche befreie den Konzern nicht von der Haftung für Rufschädigungen. Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.