Gutachten: KI-Antworten sind Anbieterinhalte
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat ein Rechtsgutachten zur „Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen – eine medienrechtliche und regulatorische Einordnung“ veröffentlicht. Das Gutachten von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch entstand im Auftrag der Medienanstalten unter Federführung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein. Es wurde am 25. Juni 2026 beim Hamburger Mediensymposium einem Fachpublikum vorgestellt und diskutiert.
Zentrales Ergebnis ist, dass KI-generierte Antworten regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen sind. Dies gelte nicht nur für „halluzinierte“ Inhalte, sondern auch für Antworten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung gefundener Informationen neu entstehen. Nach dem Gutachten tragen Anbieter in solchen Fällen die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort. Das im Digital Services Act (DAS) verankerte Haftungsprivileg greife dabei nicht, weil es Plattformanbieter als neutrale Vermittler nur schütze, solange sie Inhalte Dritter weitergeben.
Transparenz bei Links
Soweit KI-Suchmaschinen weiterführende Links und damit fremde Inhalte einbinden, können sie aus Sicht der Gutachter zugleich Medienintermediäre sein. Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, erklärte: „Die Kriterien, nach denen weiterführende Links ausgewählt und platziert werden, müssen daher dringend transparent gemacht werden. Nur so lässt sich überprüfen und sicherstellen, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien sichtbar bleibt.“
Empfehlungen für Regulierung
Die Gutachter empfehlen spezifische Ergänzungen bestehender nationaler Regelungen und eine konsistente Lösung mit dem Europarecht. Genannt werden unter anderem eine Klärung im Digital Services Act, präzisere Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung, Anpassungen im Urheberrecht sowie eine eigenständige Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen auf Landesebene. Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der DLM und Präsident der BLM, erklärte: „KI-Suchmaschinen sind Inhalteanbieter – und müssen auch so reguliert werden.“