Grossisten ziehen Kartellklage zurück
Die von Kündigungen betroffenen Presse-Großhändler haben ihre Kartellklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückgenommen. Damit verfolgen sie den Streit über die geplante Neuordnung des Pressevertriebs nicht weiter auf diesem Weg. Im Mittelpunkt stehen nun zivilrechtliche Verfahren gegen die beteiligten Verlage. Die zurückgezogene Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom vergangenen Februar, die Pläne der Verlagsallianz „Fit for Future“ (FFF) zu dulden.
Bereits Ende Juli war ein Eilantrag von sechs Grossisten vor dem OLG Düsseldorf gescheitert. Mit diesem wollten sie erreichen, dass das Bundeskartellamt gegen die Reformpläne einschreitet. Das Gericht verwies darauf, dass Ansprüche vorrangig gegenüber den Verlagen vor den Zivilgerichten geltend zu machen seien. Entsprechende Eilverfahren gegen Vertragskündigungen sind bislang überwiegend zugunsten der Verlagsseite ausgegangen.
Die FFF-Verlage, darunter Burda, Bauer und Springer, wollen den Pressevertrieb künftig über die im Juli gegründete Presse-Grosso-Allianz organisieren. Diese soll die bisher regional tätigen Grossisten ersetzen. Nach Darstellung der Verlagsallianz soll das Modell angesichts rückläufiger gedruckter Ausgaben einen wirtschaftlich tragfähigen Vertrieb ermöglichen.
Ein gemeinsames Verfahren der Grossisten vor dem Landgericht Hamburg läuft weiter. Dort verlangen sie eine exklusive Weiterbelieferung. Der zuständige Senat des OLG Düsseldorf hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bundeskartellamtes für Zivilgerichte nicht bindend ist. Die Vertragskündigungen der Verlage werden zwischen Ende Februar und Dezember 2027 wirksam.
(epd)