Gerichte weisen Anträge der Grossisten zurück
Das Landgericht München I hat den Antrag des Altgrossisten Jost gegen mehrere Verlage der Allianz „Fit for Future“ zurückgewiesen. Jost wollte die Kündigung bestehender Verträge per einstweiliger Verfügung stoppen.
Zuvor hatten bereits die Grossisten PDG und Lütkemeyer vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Auch dort scheiterten Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Kündigungen durch Gesellschaften von Bauer, Burda, FAZ, Funke und Gruner + Jahr. Der Dortmunder Beschluss ist nach Medienangaben noch nicht rechtskräftig, aber bereits vollstreckbar. Der Streitwert liegt demnach bei 6 Mio. Euro.
Im Münchner Verfahren zählen zu den beklagten Verlagen unter anderem Bauer, Blue Ocean, BurdaVerlag Publishing, mehrere Gesellschaften der Funke-Gruppe, Gong, Klambt, der Spiegel-Verlag, Axel Springer und die Süddeutsche Zeitung.
Hintergrund ist der seit Monaten laufende Streit zwischen Verlagen und traditionellen Grossisten über die Neuordnung des Pressevertriebs. Die Verlagsallianz „Fit for Future“ will Vertriebsstrukturen modernisieren und bestehende Vereinbarungen mit Grossisten kündigen oder neu aufsetzen. Mehrere Grossisten sehen dadurch das bisherige Grosso-System gefährdet und gehen juristisch gegen die Kündigungen vor. Laut Medienberichten hatte das Kartellamt die Pläne Anfang Februar mit Änderungen gebilligt. Ein Verfahren gegen die Kartellamts-Entscheidung wird vor dem OLG Düsseldorf verhandelt.
Weitere mündliche Verhandlungen in ähnlichen Verfahren werden im Laufe des Juni stattfinden.