DZV.NRW zieht in WDR-Rundfunkrat ein
Der Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW (DZV.NRW) ist ab Dezember 2026 erstmals im WDR-Rundfunkrat vertreten. Mit Beginn der neuen Amtsperiode erhält der BDZV-Landesverband für fünf Jahre einen Sitz in dem Aufsichtsgremium. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte den DZV.NRW im Juli gemeinsam mit vier weiteren Organisationen aus insgesamt 15 Bewerbungen ausgewählt.
Mitsprache
Bereits im Jahr 2021 hatte sich der Landesverband um einen Sitz im Rundfunkrat beworben, war damals aber nicht berücksichtigt worden. Künftig wirkt der Verband damit an der Aufsicht über den WDR mit und vertritt eine Branche, die mit dem Sender in Teilen im Wettbewerb steht. Anfang Juli hatte der Verband den geplanten Ausbau der digitalen Regionalberichterstattung beim WDR kritisiert. Carsten Dicks, Geschäftsführer des DZV.NRW, hatte dabei Fragen zur Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Auftrag des WDR aufgeworfen und vor einem ungleichen und verdrängenden Wettbewerb mit der privat finanzierten digitalen Presse gewarnt.
Ab Dezember 2026 ist der WDR-Rundfunkrat das dritte Aufsichtsgremium im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in dem Zeitungsverleger und Digitalpublisher vertreten sind. Für den Fernsehrat des ZDF ist der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) entsendeberechtigt. Dort hat der BDZV einen festen Sitz. Beim Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks ist es der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV).
Weitere Sitze im Rundfunkrat
Neben dem DZV.NRW ziehen zu Beginn der neuen Amtsperiode das Forum muslimische Zivilgesellschaft NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke und der Verband der Feuerwehren in NRW erstmals in den WDR-Rundfunkrat ein. Außerdem wählte der Landtag den Kinderschutzbund (Landesverband Nordrhein-Westfalen) aus. Die Entscheidung beruhte auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP. Seit 2016 wählt der Landtag nach dem WDR-Gesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit zusätzliche Verbände oder Organisationen für eine Amtsperiode in den Rundfunkrat. Seit 2021 stehen dafür fünf befristete Sitze zur Verfügung.
(epd, KNA)