Corint Media begrüßt ZAK-Bescheide

Corint Media, ein Unternehmen, das die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern wahrnimmt, begrüßt die Bescheide der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) zu den KI-Angeboten von Google und Perplexity. Die ZAK stelle damit klar, dass deutsches Medienrecht auch auf KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots Anwendung finde. Zugleich sehe sich die Medienaufsicht für die Regulierung internationaler Plattformen zuständig.

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Dr. Christine Jury-Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media, bezeichnete die Entscheidung als regulatorisches Signal. „KI-Angebote globaler Plattformen bewegen sich nicht außerhalb des geltenden Medienrechts.“ Anbieter, die mit KI-Antworten journalistische Inhalte zurückdrängten und über deren Auffindbarkeit entschieden, müssten sich nach ihrer Darstellung an Vorgaben zu Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Vielfaltssicherung messen lassen. Jury-Fischer warnte zudem vor Folgen für die Medienvielfalt. Würden journalistische Angebote verdrängt, ohne dass ihre Sichtbarkeit und Refinanzierung gesichert seien, gerate diese unter Druck. Entscheidend sei nun, die Vorgaben konsequent durchzusetzen.

Corint Media ist eine von 14 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).