Aktuelles zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BDZV-Webinar am 24. Januar 2024

Exklusives Webinar für BDZV-Mitglieder: Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannt, unmittelbar für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Viele Verlage und Zustellgesellschaften stehen vor der Herausforderung, die durch das Gesetz begründeten Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten.

Symbolbild Lieferkette
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Um BDZV-Mitglieder bei der praktischen Umsetzung der gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten zu unterstützen, laden wir Interessierte zu einem Webinar am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, von 14.00 bis 15.30 Uhr, ein.

Vorwiegend richtet sich das Webinar an Verlage, die neu von dem Gesetz betroffen sind. Unser Referent Malte Drewes, Berater beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, einem Unterstützungsangebot der Bundesregierung, wird auf die wichtigsten Punkte eingehen, die bei der Umsetzung des LKSG zu beachten sind, und branchenspezifische Fragen zur Erfüllung der geforderten Sorgfaltspflichten beantworten.

Die Teilnahme am Webinar ist für BDZV-Mitglieder kostenlos. Um Anmeldung unter fitzek(at)bdzv.de wird gebeten. Den Link mit den Zugangsdaten erhalten alle Angemeldeten rechtzeitig vor der Sitzung.