EU-Urheberschutz: Staatministerin Grütters betont Bedeutung des Verlegerrechts

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat bei einer Fachkonferenz der Initiative Urheberrecht zum Thema „Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter“ für einen besseren Urheberschutz auf EU-Ebene plädiert und die geplante Reform unterstützt. „‚Kultur für alle!‘ heißt noch lange nicht: ‚Kultur umsonst für alle!‘ – wenn ich an die im Netz weit verbreitete Gratismentalität denke“, erklärte Grütters. In den vergangenen Monaten habe die geplante EU-Urheberrechtsreform leider nicht nur sachliche Debatten, sondern auch viel Verunsicherung provoziert, teilte die Staatsministerin mit.

Energisch verteidigte die Kulturstaatsministerin das Leistungsschutzrecht: „Es ist wichtig, dass wir uns auf europäischer Ebene noch stärker als bisher für die Unabhängigkeit der Presse und für mediale Vielfalt einsetzen, nicht zuletzt in Anbetracht der Gefahren, die Desinformation für die Demokratie darstellt. Zur Finanzierung journalistischer Qualität unter den Bedingungen der Digitalisierung hilft ein eigenes Leistungsschutzrecht Presseverlegern bei der praktischen Durchsetzung ihrer Rechte.“ Sie könnten ihre Inhalte auf der Grundlage des Exklusivrechts lizenzieren und unberechtigte Nutzungen ihrer Inhalte verhindern.

Die Staatsministerin begrüßte, dass nach dem Rat auch das Europäische Parlament für eine Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger votiert hat: „Deutschland wird sich weiterhin auf europäischer Ebene aktiv dafür einsetzen, dass in der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger - weitgehend entsprechend der deutschen Regelung - verankert wird. Die in den vergangenen Tagen entstandene Unsicherheit war unbegründet. Unser Ziel bleibt es, durch eine gestärkte Rechtsposition der Verleger dazu beizutragen, dass die für die Demokratie unverzichtbaren Leistungen der Presse auch im digitalen Zeitalter refinanzierbar bleiben.“

Zum Artikel 13 (Stichwort: Uploadfilter) erklärte Grütters: „Er nimmt Plattformbetreiber in die urheberrechtliche Verantwortung. Ziel der Regelung ist eine bessere Vergütung von Kreativen – von Autoren, Musikern, Filmschaffenden –, die jahrelang mitansehen mussten, wie andere von der Nutzung ihrer Werke kommerziell profitierten, während sie selbst vielfach leer ausgingen.“ Dass nun in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt werde, diese Regelung bedrohe die Existenz unzähliger kleinerer Angebote, gehöre in die Rubrik „Panikmache“ und treffe schlicht nicht zu, betonte Grütters und appellierte, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukommen: „Dass ausgerechnet eine große Plattform, die jahrelang von der Nutzung künstlerischer Werke anderer kommerziell profitiert hat, nun von einer Bedrohung der Kreativwirtschaft spricht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.“