Tarifabschluss 2016

Am 29. Juni 2016 einigten sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie dju in ver.di in Berlin auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie auf einen Neuabschluss des Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (sog. 12a TVG). 

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Nach fünf Leermonaten sieht der Gehaltstarifvertrag ab dem 1. Juni 2016 eine Lohnerhöhung von 1,5 % und ab dem 1. August 2017 eine weitere Steigerung von 1,6 % vor. Das Tarifabkommen hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann erstmals zum 31. Dezember 2018 gekündigt werden.

Der Tarifabschluss gilt nunmehr auch für die Verlage in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Diese hatten zwar bei der letzten Tarifrunde im Jahre 2014 dem BDZV das Verhandlungsmandat entzogen, konnten aber im Laufe der jetzigen Verhandlungen dazu bewegt werden, sich dem Flächentarifvertrag wieder anzuschließen.

Durch den Abschluss konnte somit nach sechsmonatigen Verhandlungen endlich ein Kompromiss gefunden werden, der zum Erhalt des Flächentarifvertrages beiträgt und den tiefgreifenden strukturellen Umbrüchen in der Branche Rechnung trägt.