Tarifabschluss 2014

Nach mehr als 9 Monaten Verhandlungen und umfangreichen Streikmaßnahmen haben sich in der 11. Verhandlungsrunde am 23. / 24. April 2014 der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie dju in ver.di auf einen neuen Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten nach mehr als 24-stündigen Verhandlungen geeinigt. Zudem wurden Lösungen zur Veränderung des bestehenden Altersversorgungs- und Volontariatstarifvertrages gefunden.

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Der Gehaltstarifvertrag sieht eine Lohnerhöhung von 2,5 % ab dem 1. Mai 2014 sowie eine weitere Steigerung von 1,5 % ab dem 1. April 2015 vor. Gleichzeitig wird das Urlaubsgeld und die Sonderleistung im Manteltarifvertrag erstmals im Jahr 2015 in fünf gleichen jährlichen Schritten auf 1,5 Tarifgehälter gesenkt. Für die Neueinsteiger und sog. „Nordländer“ (Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) erfolgt die Absenkung bereits mit sofortiger Wirkung, beginnend mit der Jahressonderleistung 2014. Parallel zur Einbeziehung der Onlineredakteure wird ferner der Gehaltstarifvertrag neu formuliert, und u.a. mit veränderten Berufsjahresstaffeln und Tarifgruppen versehen.


Hierzu gilt folgendes:

Gehaltstarifvertrag

Der zukünftige Gehaltstarifvertrag hat dabei folgende Tarifgruppen:

  • TG 1: Volontärinnen/Volontäre
  • TG 2a: Redakteurinnen/Redakteure ohne Regelausbildung
  • TG 2b: Redakteurinnen/Redakteure mit Regelausbildung
  • TG 3: Redakteurinnen/Redakteure mit besonderer Funktionszuweisung
  • TG 4: Redakteurinnen/Redakteure mit Leitungsfunktion
  • TG 5: Gehälter nach freier Vereinbarung

Die Berufsjahresstaffel in der TG 2b sieht dabei eine Streckung vom 1. bis zum 4. Berufsjahr, vom 5. bis zum 8. Berufsjahr, vom 9. bis zum 14. Berufsjahr sowie die letzte Berufsjahresstufe ab dem 15. Berufsjahr vor. Die Berufsjahresstaffel in der TG 3 dagegen sieht eine Streckung vom 3. bis zum 7. Berufsjahr, vom 8. bis zum 12. Berufsjahr, vom 13. bis zum 14. Berufsjahr sowie ab dem 15. Berufsjahr vor. Neben der Einbeziehung der Onlineredakteure und deren Eingruppierung bis zum 30. September 2014, erhalten die „Altbestände“ eine Bestandssicherung dahingehend, dass sie noch einmal an einem Gehaltssprung teilnehmen, dann aber in die neue Tarifsystematik umgruppiert werden.

Manteltarifvertrag

Die Jahresleistung und das Urlaubsgeld wird in einem Zeitraum von fünf Jahren beginnend mit dem Urlaubsgeld und Jahresleistung im Jahr 2015 in fünf gleichen Schritten bei gleichmäßiger Verteilung der Absenkung auf 1,5 Tarifgehälter gesenkt (1x0,36 bzw. 2 x 0,18). Für die Neueinsteiger und die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg Vorpommern erfolgt eine sofortige Absenkung von Jahressonderleistung und Urlaubsgeld auf 1,5 Tarifgehälter beginnend mit der Jahresleistung 2014. 

Der Jahresurlaub beträgt für die Neueinsteiger 30 Urlaubstage. Für die „Altbestände“ tritt auch hier eine Bestandssicherung dahingehend ein, dass noch eine letztmalige Höhergruppierung nach der bisher geltenden Urlaubsstaffel erfolgt.

Auf eine Neuformulierung der Urheberklausel wurde zunächst verzichtet. Diesbezüglich soll im Rahmen einer Arbeitsgruppe bis zum 31. Dezember 2014 eine entsprechende Regelung gefunden werden.

Die Laufzeit des Manteltarifvertrages beträgt fünf Jahre, wobei die Einbeziehung der Online-Redakteure, die an tarifgebundenen Tageszeitungen arbeiten, bis zum 30. Juni 2016 erfolgen soll.

Altersversorgungstarifvertrag

Der derzeitige Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen wird entsprechend dem VDZ-Modell bei Beibehaltung der Allgemeinverbindlichkeit umgewandelt.

Volontärstarifvertrag

Der derzeit geltende Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen wird ebenfalls im beiderseitigen Einvernehmen um aktuelle Ausbildungsinhalte (Stichwort: digitales Publizieren) ergänzt. Hierzu wird u.a. ein "Qualitäts-Dialog" zwischen den Tarifparteien stattfinden.

Arbeitnehmerähnliche freie Journalisten

Die Gehaltssätze der §§ 6 und 7 des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten werden jeweils zum 1. Juni 2014 um 1,8% sowie zum 1. Mai 2015 um 1,8 % erhöht.

Im Ergebnis ist somit eine Neuregelung für Berufseinsteiger innerhalb des Tarifwerkes umgesetzt worden, mit zusätzlichen strukturellen Veränderungen für den Altbestand bei einer maßvollen Gehaltserhöhung und einer langen Laufzeit. Zudem hat die Regionalisierung sowie die Kürzung der Einmalzahlungen im Manteltarifvertrag Berücksichtigung gefunden.  

Dieses Verhandlungsergebnis ist nach über neunmonatigen Verhandlungen mehr als erfreulich. Damit haben die drei Verhandlungspartner ein Rahmenwerk für den Strukturwandel der Branche entwickelt und eine entscheidende Chance genutzt.