Verlegerverbände begrüßen Entscheidung des Rechtsausschusses im EU-Parlament für europäisches Verlegerrecht

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben begrüßt, dass sich nach EU-Kommission und EU-Ministerrat am 20. Juni 2018 auch der Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments für das Verlegerrecht ausgesprochen hat. „Die Mitglieder des Rechtsausschusses im Europaparlament haben mit ihrem Beschluss ein wichtiges Zeichen für die Sicherung des freien, unabhängigen Journalismus in der digitalen Welt gesetzt“, sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin.

Die Verlegerverbände betonten, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschriften den gleichen rechtlichen Rahmen zuzugestehen, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gelte. Aus Sicht der Verbände sei professioneller Journalismus die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet.

Die Verlage würden täglich mit ihren Investitionen und Innovationen für diese Leistung garantieren. „Die positive Entscheidung des Rechtsausschusses ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere und mittlere Verlagshäuser, die angesichts der Marktdominanz großer Online-Plattformen dringend eine Rechtsgrundlage für ihre Geschäftsmodelle benötigen, von entscheidender Bedeutung“ sagte der Sprecher.