„Google News Showcase“: ZAK stellt Verstoß gegen Medienstaatsvertrag fest

„Reichweitengrenzen bieten kleineren Anbietern keine fairen Zugangschancen“: Das sagt die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) über den Dienst „Google News Showcase“ (GNS) und hat damit einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag festgestellt.

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Die Betreiberfirma, Google Ireland Ltd., hat nun drei Monate Zeit, Anpassungen an dem Dienst vorzunehmen. Hintergrund war die Beschwerde eines Verlags, dass Google ihm keinen Zugang zu Google News Showcase gewährt hatte, mit der Begründung, der Verlag habe eine zu geringe Reichweite.

Die ZAK vertritt laut Mitteilung die Ansicht, dass „die derzeitige Ausgestaltung des Reichweitenkriteriums kleineren und neu am Markt agierenden Anbietern keine realistische Chance bietet, am Google News Showcase teilzunehmen“. Dieses Vorgehen erschwere, dass neue Meinungen hinzutreten und damit Vielfalt im Markt entstehen könne, heißt es weiter.

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zu der Entscheidung: „Auch im digitalen Zeitalter regulieren wir mit altbewährten medienrechtlichen Gesetzen und Prinzipien. Erprobte Kriterien wie hier die Vielfaltssicherung finden auch Anwendung auf neue Dienste.“