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BDZV und VDZ: Neues Leistungsschutzrecht ist zukunftsweisend für den Journalismus in der digitalen Welt

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass der Bundestag heute mit der Neufassung des Urheberrechts auch ein Schutzrecht für journalistische Inhalte verabschiedet hat.

Copyright Symbol gehalten von zwei Händen
Bulat Silvia

„Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können“, heißt es dazu von beiden Organisationen.

Wichtig sei dafür, dass in Deutschland mit der 10. GWB-Novelle bereits seit Januar eine Regulierung existiere, mit der das Kartellamt marktdominanten Digitalanbietern untersagen kann, die Darstellung von Inhalten von einer Rechteübertragung zu unangemessenen Bedingungen abhängig zu machen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die übermächtigen Digitalplattformen mit diesen neuen Werkzeugen verpflichtet werden können, die Inhaber des Presseverlegerrechts fair und diskriminierungsfrei für die Verwertung ihrer Inhalte zu entlohnen“, erklären BDZV und VDZ. Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus.

„In Verbindung mit dem neuen Kartellrecht setzt Deutschland in Bezug auf das Verlegerrecht auch für die gesamte EU Maßstäbe“, so die Verbände weiter. Die Bundesregierung sei aufgerufen, dies auch in der Debatte über die zukünftige Plattformregulierung in Europa beim geplanten Digital Markets Act einzubringen.