Europäischer Gerichtshof besteht auf Notifizierung

Verlegerverbände erwarten zügige Umsetzung des europäischen Presseleistungsschutzrechts

Der BDZV, der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL)  und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)  bedauern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht der Presseverleger im Jahr 2013 gemäß der sogenannten Informationsrichtline bei der EU-Kommission hätte vorlegen („notifizieren“) müssen.

Anlass ist ein von der VG Media gegen die Google LLC. geführtes urheberrechtliches Klageverfahren. Das Landgericht (LG) Berlin hatte auf Antrag Googles die Frage der unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt. Vor dem EuGH ging es nicht um inhaltliche Fragen zum deutschen Leistungsschutzrecht, sondern allein um die rein formelle Frage der Notifizierung.

BDZV, VDL und VDZ weisen darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH im Gegensatz zur Einschätzung der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie weiterer Mitgliedsstaaten stehe, die eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten hielten. Nun sei es, erklärten die drei Organisationen, „Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab umzusetzen“. Nur so entstehe die erforderliche rechtliche Grundlage, mit der „die berechtigten Ansprüche der Presse gegenüber weltweit agierenden, übermächtigen Infrastrukturbetreibern durchgesetzt werden“ könnten.

„Der EuGH-Beschluss irritiert“, hieß es dazu weiter von den Verlegerorganisationen. „Denn während das Verfahren anhängig war, hat die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger beschlossen.  Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen.“

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