BDZV und VDZ vertrauen auf eine Entscheidung des EU-Parlamentes für den Schutz der vielfältigen europäischen Presselandschaft im September

Ein eigenes Schutzrecht der Presseverlage bleibt dringend notwendig

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ bedauern, dass das EU-Parlament am 5. Juli 2018 nicht dem Vorschlag seines Rechtsausschusses für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Welt gefolgt ist und nun erst im September über Neuregelungen beschließen will. In den letzten Tagen vor der Abstimmung hatten viele Abgeordnete erkennen lassen, dass sie dieses wichtige Thema noch einmal ausführlich im Plenum beraten wollten.

Die Verbände setzen aber weiter auf das grundsätzliche Interesse der Mitglieder des Europäischen Parlamentes an einem robusten Schutz der Vielfalt professioneller Presseangebote in Deutschland und Europa. „Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen. Damit wird Investitionen und Innovationen im Bereich professioneller journalistischer Angebote in der digitalen Welt eine wesentliche Grundlage entzogen. Das entspricht sicher nicht den Wünschen der Bürger und Parlamente in ganz Europa“, sagten Sprecher der Verbände.

In den letzten Tagen hatte sich die gesamte europäische Kreativlandschaft für einen besseren Schutz ihrer Arbeit vor kommerzieller Ausbeutung ausgesprochen. „Es kann nicht sein, dass die deutliche Stimme der Buchautoren, Filmemacher, Musiker, Journalisten sowie der Unternehmen aus Medien und Kultur, die von rund 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche artikuliert wurde, ungehört bleibt“, so die Sprecher. Leider seien von den Gegnern einer Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt gerade in den letzten Tagen gezielt Unwahrheiten über die Vorschläge des Rechtsausschusses verbreitet worden. Es sei nun höchste Zeit für einen sachlichen Dialog.

Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.