Webinar: Ad Tech Sammelklage von Verlagen gegen Google

Rechtswissen für BDZV-Mitglieder: Verlage, die Schadenersatzansprüche gegen Google wegen Kartellrechtsverstößen geltend machen wollen, können dies mithilfe einer Sammelklage ohne Kostenrisiko tun.  Ein Webinar mit Prof. Thomas Höppner und Dr. Ann-Christin Richter zeigt, wie.

Justizia
Unsplash / Tingey Injury Law Firm

Zum Hintergrund: 2021 stellte die französische Wettbewerbsbehörde fest, dass Google seine Marktmacht bei der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht hat, und verhängte ein Bußgeld von 220 Mio. Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Behörde stellte fest, dass das Verhalten jeden Publisher in Europa geschädigt haben kann, der auf seinen Websites oder Apps programmatisch Werbung vertreibt. Googles Verhalten kann die Erlöse der Publisher mit programmatischer Werbung reduziert und ihre Kosten für Vermittlungsdienste erhöht haben. Erste  Schätzungen gehen davon aus, dass hierdurch Publishern insgesamt Schäden im zweistelligen Milliardenbereich entstanden sind.

In der zurückliegenden Woche berichtete die Presse bereits über eine geplante Sammelklage in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich. Angesichts mehrerer Anfragen von BDZV-Mitgliedern ergreift der Verband die Gelegenheit, auf eine breit angelegte Sammelklage in Deutschland hinzuweisen, die im vergangenen Jahr vorbereitet wurde: Die Klägerkanzlei Hausfeld kooperiert dafür mit dem Legal Tech Anbieter und Prozessfinanzierer AdClaim und einem Team namhafter Ökonomen. Verleger, die programmatisch Werbung vertreiben, können sich der Klage ohne Kostenrisiko anschließen. Im Erfolgsfall behält der Prozessfinanzierer 15 bis 30 Prozent der Schadenssumme ein. Dies beinhaltet einen Discount für Verbandsmitglieder. Bei einer Niederlage trägt der Verlag keine Kosten. Er muss auch nicht in Vorleistung gehen. Unter https://www.ad-claim.eu/ können sich Betroffene bereits registrieren.

Das Projekt wird durch Prof. Dr. Thomas Höppner, der BDZV und MVFP seit Jahren zu Google-Themen berät, sowie Dr. Ann-Christin Richter, Litigation-Partnerin bei Hausfeld, koordiniert. Beide arbeiteten u.a. auch in Sachen NetDoktor/Google (Gesundheitsportal) erfolgreich zusammen. Sie haben sich bereit erklärt, im Rahmen mehrerer Webinare den BDZV-Mitgliedern das Projekt zu präsentieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Termine: 23. September, 10.00 Uhr (in Englisch) und um 11.30 Uhr (in Deutsch) sowie am 26. September, 12 Uhr (in Englisch) und 14 Uhr (in Deutsch). Über die Links können Sie sich direkt für die Calls anmelden.