Deutscher Presserat: 20 Rügen ausgesprochen

Deutscher Presserat Logo
Deutscher Presserat

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen vom 1. bis 3. Dezember 20 Rügen ausgesprochen. Außerdem nahm das Gremium eine Rüge wegen falscher Angaben der Beschwerdeführer wieder zurück. 

Wie das Selbstkontrollorgan mitteilt, wurden „Bild.de“ (Berlin), die „Rheinische Post“ (Düsseldorf) und die Online-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (München) für ihre Berichterstattung über die mehrfache Kindstötung in Solingen gerügt. Alle drei Zeitungen hatten Passagen aus einem WhatsApp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden 11-jährigen Sohn und dessen 12-jährigem Freund bzw. einer Freundin veröffentlicht. Alle drei gerügten Redaktionen hatten nachträglich die WhatsApp-Nachrichten aus ihrer Berichterstattung gelöscht. Angesichts der Schwere der Verstöße sah der Beschwerdeausschuss aber nicht von den Rügen ab.

Weitere Rügen sprach der Presserat u.a. aus wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz sowie für Schleichwerbung.

Pressemitteilung des Presserats​​​​​​​