Vaunet: Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig

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Am 21. März werden die Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich über eine mögliche Indexierung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Diskutiert werden aktuell die Kopplung des Rundfunkbeitrags an Indizes wie zum Beispiel den Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate der letzten zwei Jahre. Im Auftrag des Vaunet - Verband Privater Medien hat Prof. Dr. Thomas Hirschle, früherer Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und langjähriges Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit möglicher Indexierungsmodelle in einem Kurzgutachten bewertet. Hirschle komme dabei zu dem Ergebnis, teilte Vaunet mit, dass ein einheitlicher Index weder dem Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung noch dem Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler entsprechen würde. Eine Vollindexierung würde eine Kompetenzverschiebung weg von Politik und KEF hin zu den Rundfunkanstalten bedeuten. Damit entfiele der Legitimationsdruck bei der künftigen Aufgabenentwicklung. Es entstünde zwar mehr Flexibilität, aber eine unkontrollierte Flexibilität der Anstalten. Das entspräche nicht der gebotenen ausgewogenen Balance der Kompetenzen und Kräfte und wäre verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig.

Das Kurzgutachten von Prof. Hirschle ist hier abrufbar.