Presserat: 13 öffentliche Rügen ausgesprochen

Der Deutsche Presserat hat auf seinen aktuellen Sitzungen 13 Rügen ausgesprochen – unter anderem wegen Verletzungen des Opferschutzes und der Sorgfaltspflicht. Als übertrieben sensationell nach Ziffer 11 des Pressekodex rügte der Presserat die Berichterstattung über den „Schwert-Mord mitten auf der Straße“ in „Bild“ und auf bild.de. Vor allem kritisierten die Mitglieder die Täterperspektive, aus der die Redaktion das Verbrechen zeigte – unter anderem veröffentlichte sie auf der Titelseite ein  Foto des mutmaßlichen Mörders mit erhobenen blutigen Armen.

Die Nationalität des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof, der eine Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, durfte genannt werden. Beschwerden über Berichte zum „Schweinefleisch-Verbot“ in Kitas wies der Presserat als unbegründet zurück. Insgesamt erteilte der Presserat 13 öffentliche Rügen, 22 Missbilligungen und 34 Hinweise. Neun Beschwerden wurden als begründet bewertet, dabei jedoch auf eine Maßnahme verzichtet. 60 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.