Digitale Artikel: Lehrer können Presseerzeugnisse weiterhin für den Schulunterricht nutzen

Vertragspartner Vervielfältigungen
Unterzeichnende Vertragspartner (von links nach rechts): Dr. Oliver Graßy (PMG), Dr. Ilas Körner-Wellershaus (Verband Bildungsmedien), Amtschef Herbert Püls (Bayerisches Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort); Quelle: StMUK

Lehrerinnen und Lehrer an Schulen dürfen auch weiterhin analoge und digitale Presseartikel aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften für den Unterricht vervielfältigen. Darauf haben sich die Länder unter Federführung des bayerischen Kultusministeriums mit den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie die PMG Presse-Monitor Gesellschaft in einem neuen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Schulunterricht. Die PMG räumt als zentrale Anlaufstelle für die Presseverlage ab sofort die erforderlichen Rechte hierfür ein und rechnet die anfallenden Nutzungsgebühren gegenüber den Ländern pauschal ab.

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) trat zum 1. März 2018 in Kraft. Danach dürfen Lehrkräfte für den Schulunterricht bis zu 15 Prozent eines Artikels lizenzfrei nutzen. Vollständige Beiträge erfordern, vor dem Hintergrund des Refinanzierungsbedarfs der Inhalteproduktion durch die private Tages- und Publikumspresse, dagegen eine Zustimmung des Rechteinhabers beziehungsweise eine angemessene Vergütung.

Diese veränderte Rechtslage erforderte neue Regeln, um Presseinhalte in Schulen auch weiterhin nutzen zu können. Der jetzt geschlossene Rahmenvertrag läuft zunächst bis 2022.