BND-Gesetz: Journalisten-Organisationen reichen Verfassungsbeschwerde ein

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte BND-Gesetz eingereicht, in der sich internationale Journalisten gegen Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes wehren. Das teilte ROG mit. Die Kläger wollen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation geltend machen.

„Das Gesetz erlaubt es dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. Das ist eine inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, weshalb wir die Betroffenen bei ihrem Gang vor das Gericht unterstützen“, erklärte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Das BND-Gesetz war im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet worden und seit Anfang 2017 in Kraft. Zum Klägerbündnis zählen außerdem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten- Union, das Netzwerk Recherche, das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Auch der BDZV und weitere Medienorganisationen hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach das Gesetz scharf kritisiert. Anlässlich der Verfassungsbeschwerde erklärten der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), das Vorhaben der Journalistenorganisation zu unterstützen: „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den für die journalistische Arbeit essentiellen Quellen- und Informantenschutz für das BND-Gesetz einfordert.“