VG Media verzichtet auf Klage nach „altem“ Presseleistungsschutzrecht

Nach Versäumnis der Bundesregierung: Landgericht Berlin sieht nach unterlassener Notifizierung Unanwendbarkeit des Presseleistungsschutzrechts

Die VG Media hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin) den Verzicht auf ihre Klage gegen Google LLC wegen Verletzung des Presseleistungsschutzrechts (§§ 87f ff. UrhG) erklärt. Der Grund sei die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei. Dem voran ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der im September 2019 einen Verstoß der Bundesregierung gegen Unionsrecht wegen der unterlassenen Notifizierung der §§ 87f ff. UrhG bei der EU-Kommission festgestellt hatte. Dies teilte die VG Media mit. Mit dem Klageverzicht vermeide die VG Media weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheine. Die VG Media hatte die Feststellung beantragt, dass die Google LLC durch die Einbindung von Presseerzeugnissen in ihre Angebote die Leistungsschutzrechte von Presseverlegern verletzt. Darüber hinaus hatte die VG Media die Erteilung von Auskunft über die Google-Umsätze begehrt, um den Schaden bemessen zu können.

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