19. Juni 1997 | Namen und Nachrichten
Steuerbefreiung in Schweden aufgehoben
Schweden hat mit Wirkung zum 1. Januar 1997 die Steuerbefreiung auf die Einfuhr von ausländischen periodischen Publikationen aus Drittstaaten aufgehoben. Wie die Deutsch-Schwedische Handelskammer mitteilt, wurde gleichzeitig präzisiert, daß auch "EG-Versendungen von ausländischen periodischen Publikationen an nicht erwerbssteuerpflichtige schwedische Abnehmer den allgemeinen Regeln für innergemeinschaftliche Versandumsätze unterliegen und somit nicht steuerbefreit sind". Innergemeinschaftliche Versendungen von ausländischen periodischen Publikationen gelten als in Schweden umgesetzt und sind in Schweden steuerbar, wenn die Höhe des schwedischen Umsatzes im laufenden Jahr 320.000 schwedische Kronen übersteigt oder im vergangenen Jahr überstiegen hat. Der Regelsteuersatz liegt zur Zeit bei 25 Prozent. Tages- und Wochenzeitungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von sechs Prozent.
Kontakt:
Deutsch-Schwedische Handelskammer,
Narvavägen 12,
S-11522 Stockholm,
Tel.: 0046/8/6651800,
Fax: 0046/8/6651804.