FAQ: Antworten zu häufig gestellten Fragen

Coronavirus

Zum Thema Corona und Zeitungen stellen sich viele Fragen. Etwa, ob die Zeitungsverkaufsstellen offen bleiben dürfen, ob es Engpässe bei der Zustellung gibt oder auch mit welchen wirtschaftlichen Folgen die Verlage rechnen. Hier finden Sie Antworten zu diesen Fragen.

Zeitungsverkaufsstellen – etwa Kioske – dürfen offenbleiben!

Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung https://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/zeitungsverkaufsstellen-bleiben-geoeffnet/

Gilt dies auch für Verkaufsstellen in Verlagshäusern?
Ja. Die Zeitungsshops sind vergleichbar mit anderen Presseverkaufsstellen.


Zeitungen gehören zur kritischen Infrastruktur

Nach der „KRITIS-Strategie der Bundesregierung“ gehören „Medien und Kultur“ zu den kritischen Infrastrukturen. Dieser Sektor wird in Branchen unterteilt und dort wird die „gedruckte und elektronische Presse“ explizit genannt, siehe hier. Verlagsunternehmen und Redaktionen sind daher bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.


Zustellung/Zeitungsboten

Gibt es bereits Engpässe bei den Zeitungszusteller*innen bzw. mit welchen Einschränkungen rechnen die Verlage in den nächsten Wochen?
Der BDZV steht sowohl mit seinen Landesverbänden als auch mit vielen Mitgliedern direkt in ständigem Kontakt. Was die Zustellung angeht, sind alle Verlage, von denen wir aktuell Kenntnis haben, dabei, ihre Zustellorganisationen „Corona-fest“ zu machen. Wir wissen aus den Regionen, die bereits von Ausgangssperren betroffen sind, dass die Zeitungszustellung dort weiter laufen darf. Druckereien kooperieren, um notfalls auf andere Druckstandorte ausweichen zu können.


Wirtschaftliche Folgen

Rechnen die Verlage mit Einbußen?
Wir rechnen mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen aufgrund stornierter Anzeigenaufträge. Das betrifft zum einen all die Veranstaltungstermine, die abgesagt werden und für die nicht mehr geworben wird oder bereits gebuchte Anzeigen storniert werden. Gleiches gilt für andere Geschäfte in all jenen Bundesländern, in denen durch behördliche Anordnungen die Öffnungszeiten reduziert werden oder deren Betrieb ganz untersagt wird.

Rechnen die Verlage mit reduzierten Umfängen der gedruckten Ausgaben?
Zum Teil erscheinen Zeitungen bereits jetzt in reduziertem Umfang. Dies kann vorübergehend der Fall sein und hat verschiedene Gründe.
Eine weitere Herausforderung liegt im grenzüberschreitenden Warenverkehr.


Inhalte vor und hinter der Paywall

Sollten die Verlage digital alle Meldungen rund um das Corona-Virus unentgeltlich zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich können wir unseren Mitgliedsunternehmen keine Handlungsempfehlungen geben, die wirtschaftliche Entscheidungen betreffen. Das ginge schon aus kartellrechtlichen Gründen nicht. Allerdings ist unser Eindruck auch ein anderer: Wichtige allgemeine Nachrichten, Regelungen und Empfehlungen der Regierung wie der Länder und Kommunen stehen in der Regel VOR der Paywall. Wie immer in der vielfältigen deutschen Zeitungslandschaft gibt es keine einheitliche Vorgehensweise. Eine Übersicht des vielfältigen Informationsangebots der deutschen Tageszeitungen zur Corona-Krise haben wir hier zusammengestellt.


Ansteckungsgefahr

Ist eine Corona-Infektion über das Zeitungspapier möglich?
Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen ist bislang nicht dokumentiert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt: Eine Ansteckung mit dem Coronavirus über „Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehörten“, ist unwahrscheinlich. Dazu zählen Postsendungen wie auch Zeitungen. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung betont, dass bislang keine Infektionen mit Coronaviren durch den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt seien. Charité-Virologe Christian Drosten erläuterte im NDR-Podcast in Bezug auf Bargeld: Das Coronavirus sei „extrem empfindlich für Eintrocknung“. Deshalb sei es so gut wie ausgeschlossen, dass Viren in ausreichender Zahl zusammenkommen, damit sich ein Mensch durch das Berühren einer Oberfläche infiziert.

Wichtig: Sich oft und gründlich die Hände waschen, um eine Virenübertragung auf Atemwege und Schleimhäute zu vermeiden. Ob nach dem Anfassen von Bargeld oder nach dem Zeitunglesen.


Berufsschulpflicht für Auszubildende/ Prüfungen

Finden die derzeit anstehenden Prüfungen, etwa für Auszubildende Medienkaufleute, statt?
Nein. Die IHK-Gremien haben sich darauf verständigt, vom 16. März bis vorerst 24. April sämtliche Prüfungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzusagen. Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sei nicht mehr möglich. Wann die Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die Industrie- und Handelskammern werden die neuen Termine bekanntgeben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus wieder verbessert hat.

Welche Pflichten gibt es mit Blick auf den Berufsschulunterricht?
Alle Schulen und damit auch die Berufsschulen sind derzeit geschlossen, seit dem 18. März findet bundesweit kein Unterricht mehr statt. Aufgrund des generellen Unterrichtsausfalls sind Auszubildende grundsätzlich verpflichtet, zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb zu erscheinen. Der Freistellungstatbestand aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG entfällt. Sofern jedoch die jeweiligen Berufsschulen Unterrichtsmaterial über Lernplattformen oder in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung stellen, ist davon auszugehen, dass den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit während der Ausbildung zur Verfügung gestellt werden muss. Da zudem in vielen Fällen aufgrund von vorübergehenden Betriebsschließungen oder Kurzarbeit keine reguläre Ausbildung mehr möglich ist, müssen in jedem Fall individuelle Absprachen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden erfolgen. Grundsätzlich ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten.

(Stand: 19.03.20)