02. Dezember 1999 | Allgemeines
Bundesinnenminister Schily will "freie Arbeit der Medien nicht beeinträchtigen"
BDZV: Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist im Bereich der Medien überflüssig
Anlass war ein Gespräch mit Vertretern des BDZV-Präsidiums und der BDZV-Geschäftsführung am 29.. November 1999 in Berlin, bei dem die Zeitungsverleger den Gesetzgeber aufgefordert hatten, den geltenden § 41 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unverändert in die Novellierung dieses Gesetzes zu übernehmen. Deutschland sei nicht gezwungen, diesen Paragrafen auf Grund der EU-Datenschutzrichtlinie zu ändern.
Die von BDZV-Vizepräsident Helmut Heinen angeführte Delegation der Verleger legte dar, dass das geltende deutsche Recht - jedenfalls soweit der journalistische Bereich betroffen ist - auch aus Sicht führender Medienrechtler den EU-Vorgaben entspreche. Dies habe ebenso zum Beispiel der österreichische Gesetzgeber erkannt, der zwar die EU-Regelungen umgesetzt habe, bei den Medien aber die alte Regelung belassen habe. Bundesinnenminister Otto Schily bemerkte dazu, dass auch er bereits erwogen habe, die bisherige Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes für den Medienbereich unverändert zu lassen.
Neben der Grundsatzkritik an der vom Bundesinnenministerium vorgesehenen Novellierung erhob der BDZV erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere beanstandeten die Verleger, dass in den Redaktionen Datenschutzbeauftragte bestellt werden sollen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten kontrollieren. Damit würden die Zeitungen "fremdem Einfluss und fremder Kontrolle ausgesetzt". Die vor-gesehene Auskunfts- und Berichtigungspflicht könne die Berichterstattung über Personen verhindern oder zumindest erschweren. Darüber hinaus werde, kritisierten die Verleger, in das Redaktionsgeheimnis eingegriffen, das "ein Wesenselement der Pressefreiheit" sei. Der Quellen- und Informationsschutz sei praktisch nicht mehr gewährleistet.
Schily wies seinerseits darauf hin, dass andere Bedenken, die öffentlich geäußert worden waren, bereits gegenstandslos seien. Diesen Bedenken, die sich gegen den Entwurf der letzten Bundesregierung richteten, sei schon "vor der öffentlichen Diskussion durch Streichung der entsprechenden Passagen Rechnung getragen" worden.