12. Mai 2015 | Namen und Nachrichten
Bayern: Zeitungen müssen vorerst nicht für Fußballvideos zahlen
Laut Beschluss wird dem Verband mit sofortiger Wirkung untersagt, in Vereinbarungen mit Fußballvereinen der Bayern- und Landesligen die in den Zulassungsunterlagen für die kommende Saison schriftlich hinterlegten Vertragsbedingungen zu verwenden. Gleichzeitig wird untersagt, sich auf diese Bedingungen in bereits abgeschlossenen Vereinbarungenmit den Vereinen zu berufen.
Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) zum Vorgehen des BFV: "Der Verband versucht mit einer Vielzahl von Regularien die Vereine zu zwingen, nur noch von ihm zugelassene Videoteams zu Dreharbeiten in die Stadien zu lassen. Eine solche Akkreditierung erhält jedoch nur, wer sich bereit erklärt, sein Videomaterial dem Verband kostenlos und zur freien Verfügung zu übereignen. Der BFV bestückt mit diesem Material dann sein eigenes Portal und tritt damit in direkte Konkurrenz zu den Medienhäusern, in deren Auftrag und auf deren Kosten die Videos erstellt wurden. Ersatzweise fordert der BFV von nicht akkreditierten Kamerateams eine Gebühr von 500 Euro pro Spiel.
Der Verband selbst verfügt jedoch über keinerlei Rechte zur Durchsetzung dieser Regularien. Deshalb wurden die entsprechenden Vereine in den vergangenen Wochen massiv dazu gedrängt, nicht akkreditierten Videoteams mit dem Verweis auf das Hausrecht den Zutritt zu verweigern. Einige Vereine unterzeichneten auf Druck des Verbands bereits entsprechende Vereinbarungen. Für die kommende Saison wollte der Verband seine Bedingungen zur Einschränkung der Videoberichterstattung sogar schriftlich in die Zulassungsunterlagen aufnehmen."
Dieser Praxis des BFV hat das Landgericht München nun auf Antrag der „Mittelbayerische Zeitung“, des „Nordbayerischen Kurier“, Bayreuth, der „Main-Post“, Würzburg, und der Mediengruppe Oberfranken, Bamberg, per einstweiliger Verfügung einen Riegel vorgeschoben. Der BFV erklärte mittlerweile, er werde dagegen Widerspruch einlegen.
Die vier Verlage haben außerdem bei der Landeskartellbehörde in München Beschwerde gegen den Bayerischen Fußball-Verband eingereicht. Hier erwartet der Vertreter der Verlage, Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling, eine Entscheidung bis Ende Juli: Die Wettbewerbshüter im Wirtschaftsministerium sollen dem BFV untersagen, Lizenzgebühren für Videoberichte im Amateurfußball zu verlangen.
Manfred Sauerer, Chefredakteur der „Mittelbayerischen Zeitung“, dazu: „Der Verband will Geld für etwas, woran er gar keine Verwertungsrechte hat.“ Vor allem sei wichtig, dass der BFV die Vereine nicht mehr unter Druck setzen könne. Deshalb betrachtet Sauerer den jetzt ergangenen Beschluss des Landgerichts München als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Der Praxis des BFV müsse ein Ende gesetzt werden.