12. September 2003 | Allgemeines
ARD zieht sich im Internet zurück
Sender planen Selbstverpflichtung / BDZV: Erster wichtiger Schritt
In dem geplanten Selbstverpflichtungspapier sind für den Online-Bereich unter anderem Einschränkungen der Lokalberichterstattung, der Chat-Angebote, sowie der Verlinkungen auf kommerzielle Angebote vorgesehen. Auch die Anzeigenportale der Sender, die der BDZV in der Vergangenheit scharf kritisiert hatte, sollen zurückgefahren werden. Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatten der WDR und der NDR ihre Stellenanzeigenportale vom Netz genommen. Der SWR hatte ein Kleinanzeigenportal und eine Online-Mitfahrzentrale aus seinem Online-Angebot entfernt.
Die Vertreter des BDZV-Präsidiums betrachteten die geplante Selbstverpflichtungserklärung als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl müsse genau beobachtet werden, inwieweit die ARD der Selbstverpflichtung im Online-Bereich weitere Taten folgen lasse.
Der BDZV hatte die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen Jahren mehrfach nachdrücklich beanstandet und immer wieder neue Beispiele für rechtlich problematische Angebote der Sender vorgelegt. Kürzlich war es so gelungen durchzusetzen, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern im Zuge des 7. Rundfunksänderungsstaatsvertrages bei ihren Online-Aktivitäten deutlich definierte Grenzen neben dem bereits bestehenden Werbeverbot aufgezeigt werden.
Die ARD-Vertreter boten an, konkreten Hinweisen auf lokale Informationsportale und umfangreiche Online-Computerspieleangebote nachzugehen. Um solche Problemfälle künftig schneller beseitigen zu können, wurde vereinbart, in einem gemeinsamen Ausschuss von BDZV und ARD zukünftig regelmäßig zusammenzutreffen.
Bereits einige Tage vor dem Gespräch waren Vertreter des BDZV mit dem Justiziar des ZDF, Prof. Carl-Eugen Eberle, zusammengetroffen. Dieser hatte erklärt, dass sein Sender vor der Vorlage eigener Selbstverpflichtungen das geplante Papier der ARD abwarten wolle.