10. Dezember 2014 | Recht
Ansehensschädigende Bilder: Herstellung nicht strafbar
Der BDZV begrüßt, dass die Herstellung ansehensschädigender Bilder in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts nicht mehr unter Strafe gestellt wird. Im Vorfeld hatte der BDZV gemeinsam mit anderen Medienverbänden Kritik an dem ersten Entwurf geübt, der die Arbeit von Bildjournalisten erheblich eingeschränkt hätte: Strafbar sollte demnach schon sein, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, „die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden". Die Neufassung des Paragrafen 2012a sieht jetzt auch explizit Ausnahmen vor, wenn es um die „Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ geht, namentlich wird dabei die Berichterstattung genannt.