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WDR reduziert sein Internetangebot

Nach dem ZDF hat auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) sein Internetangebot erheblich eingeschränkt. Grund dafür sei der im Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den Rahmen dessen, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet und im Videotext dürfen, deutlich enger setze als bisher. Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben unter anderem Auswirkungen auf den zeitlichen Verbleib von Internetseiten im Netz. So bleiben etwa Video-Inhalte wie die "Aktuelle Stunde" oder die "Lokalzeiten" künftig nicht länger als sieben Tage im Netz abrufbar, Sendungen von Sportgroßereignissen maximal 24 Stunden. Magazine, Dokumentationen und Reportagen werden wegen ihrer publizistischen Bedeutung bis zu zwölf Monate im Netz auffindbar sein, Serien und Mehrteiler bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge. Zusätzlich sind zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten geplant. Alle Fristen sind Bestandteil eines Verweildauerkonzepts, das der WDR dem Rundfunkrat zur Beratung vorgelegt hat. Es ist Teil der so genannten Telemedienkonzepte, in denen unter anderem dargelegt wird, in welcher Weise die Telemedienangebote des WDR dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen, welchen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb leisten und wie hoch die Kosten sind. Das gesamte Verfahren wird voraussichtlich bis Sommer 2010 dauern. Ebenfalls Teil des neuen Rundfunkstaatsvertrags ist die so genannte Negativliste, die eine Reihe konkreter Verbote ausspricht. Der WDR hat beispielsweise seine Urteilsdatenbank der Sendung "ARD Ratgeber Recht" und sein virtuelles Tierheim aus dem Netz genommen. Nicht mehr erlaubt sind auch zahlreiche Link-Übersichten auf den Websites der "Servicezeiten". Gleiches gilt für zahlreiche Spiele - etwa auf den Seiten der Kinderradiosendung "Lilipuz" oder der Fernsehsendungen "Mitternachtsspitzen" oder "Zimmer frei!".


02. November 2009  2/2009

Quelle:

  • zdnet.de
   





   
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