Urheberrechtsstreit mit „perlentaucher.de“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) haben in ihrem Urheberrechtsstreit mit dem Online-Kulturmagazin „perlentaucher.de“ einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Anfang Dezember 2010 das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurts vom Dezember 2007 auf. Dieses hatte keine Urheberrechtsverletzungen darin erkannt, dass „perlentaucher.de“ Buchrezensionen der beiden Zeitungen zusammenfasst und verwertet. Das OLG muss jetzt in Einzelfällen noch einmal genau prüfen, ob es sich bei den streitgegenständlichen Abstracts um selbständige Werke im Sinne des Paragraphen 24 Abs 1 UrhG. handelt.
Quelle: BGH
14. Januar 2011 1/2011

















