Unerlaubte Fotos vom Schloss
Die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten darf für Ihre Kulturdenkmäler in Berlin und Brandenburg eine „Knips-Gebühr“ verlangen. Kommerziell genutzte Fotos und Filme von Kulturdenkmälern wie Schloss Sanssouci dürfen verboten werden, wenn die Aufnahmen unerlaubt in den Parks und Schlössern gemacht werden, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Quelle: dpa
14. Januar 2011 1/2011

















