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Mobile Marketing – Kleine Begriffskunde

Beim Stichwort Mobil-Werbung denken viele Werbungtreibende oft noch an SMS-Marketing. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) versucht daher, mit einheitlichen Definitionen das Begriffswirrwarr zu entzerren. Demnach steht „Mobile Advertising“ für alle Werbeaktivitäten auf mobilen Websites (Banner, Textlinks, Video-Ads, Landing Pages). Investitionen in SMS- und MMS-Marketing sowie in Werbung via Blootooth fallen dagegen unter die Bezeichnung „Mobile Permission Marketing“. Wie beim E-Mail-Marketing gilt hier: Werbung ist nur mit Erlaubnis des Empfängers erlaubt (so genannte Double-Opt-In nötig). Eine Sonderform von Mobile Permission Marketing sind „Location Based Services“, bei denen Nutzer standordbezogenes Direktmarketing auf ihr Handy bekommen. Letzteres ist in Deutschland aber kaum verbreitet, da nur wenige Nutzer immer ihren aktuellen Standort für Werbung preisgeben möchten. Alle mobilen Werbemaßnahmen bündelt der BVDW wiederum unter dem Stichwort „Mobile Marketing“.


02. November 2009  2/2009

Quelle:

  • BVDW   
   





   
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