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Hartplatzhelden: Siegtreffer in letzter Minute

Ein Fußballverband muss es hinnehmen, dass kurze Videos von Amateurfußballspielen seiner Verbandsmitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Urheberrechtsstreit zwischen dem Internetangebot Hartplatzhelden.de und dem Württembergischen Fußballverband (wfv) in letzter Instanz zugunsten des Videoportals entschieden. Auf Hartplatzhelden.de, auf dem auch Werbung geschaltet ist, können Fans selbst gemachte Videoaufnahmen von Amateurspielen einstellen. Der Fußballverband stört sich an der kommerziellen Verwertung der von ihm veranstalteten Spiele. Nach einer erfolglosen Abmahnung war der wfv im November 2007 vor Gericht gezogen und hatte dabei unter anderem das ausschließliche Verwertungsrecht an den Amateurspielen geltend gemacht. Nach einem Sieg vor dem Landgericht hatte in der vom Portalbetreiber veranlassten Berufung auch das Oberlandesgericht Stuttgart den Verband bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in der Revision nun aufgehoben. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH habe ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Der Verband wolle einen umfangreichen "Event-Schutz", sagte der Vorsitzende Richter laut dpa in der Verhandlung. Der Verband könne die wirtschaftliche Verwertung der Spiele in seinem Gebiet hinreichend sichern, wenn die angeschlossenen Vereine den Besuchern der Spiele unter Berufung auf das Hausrecht untersagen, Filmaufnahmen zu machen.

Quelle: heise online


14. Januar 2011  1/2011
   





   
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