EU prüft ermäßigte Mehrwertsteuer für Online-Medien
Die EU-Kommission prüft, ob der Mehrwertsteuersatz für Online-Medien auf das Niveau gedruckter Zeitungen gesenkt werden sollte. „Wir glauben, dass Medieninhalte gleich besteuert werden sollten – egal ob gedruckt oder auf Tablets“, erklärte Jan Truszczynski am 13. Februar 2011 in Brüssel. Truszczynski ist Generaldirektor für Bildung und Kultur bei der EU-Kommission und damit federführend an der geplanten Reform der Mehrwertsteuersysteme auf EU-Ebene beteiligt. In Deutschland werden die Vertriebsumsätze für gedruckte Zeitungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert. Für die Werbe- und Anzeigenumsätze gilt der normale Steuersatz von 19 Prozent. Für deutsche Online-Medien, inklusive E-Paper, gibt es hingegen keine Ermäßigung: Alle Umsätze werden mit 19 Prozent besteuert.
22. März 2011 2/2011

















