Ablieferungspflicht von E-Paper-Ausgaben
Seit Juni 2006 sind Verlage dazu verpflichtet, Medienwerke in unkörperlicher Form (wie beispielsweise E-Paper-Ausgaben) in einfacher Ausfertigung an die Deutsche Nationalbibliothek auszuliefern. Die Deutsche Nationalbibliothek hat nun in einem gemeinsamen Gespräch mit Zeitungsverlegern mitgeteilt, dass sie neben den gedruckten Ausgaben der Zeitung künftig auch die E-Paper-Exemplare im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags einsammeln. Im Anschluss werden sie unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen in den Lesesälen der Bibliothek bereitgestellt und auf Dauer archiviert. Eine Ablieferungspflicht von E-Paper-Ausgaben für die Verlage entsteht derzeit erst dann, wenn sie von der Deutschen Nationalbibliothek schriftlich aufgefordert werden, die E-Paper-Exemplare zur Abholung bereitzustellen. Das Ablieferungsverfahren erfolgt über eine Zugangskennung der Deutschen Nationalbibliothek, die es ihr ermöglicht, die E-Paper-Ausgabe der Zeitung - vorrangig im PDF-Format – von dem entsprechenden Verlagsserver abzuholen (Download der PDF-Ausgabe). Die Nationalbibliothek hat sich dazu bereiterklärt, die E-Paper auf eigene Kosten von den Verlagsservern abzuholen, um keine zusätzlichen Kosten im Rahmen der bestehenden Ablieferungspflicht entstehen zu lassen. Die Abholung der E-Paper-Exemplare wird im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt und soll mittelfristig auf bis zu 300 in Deutschland erscheinende E-Paper-Titel ausgedehnt werden.
14. Januar 2011 1/2011

















