Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
Im Jahr 2000 haben der BDZV und andere Verbände unter dem Dach des Zentralausschusses der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) Muster-AGBs für das Werbegeschäft in Online-Medien erarbeitet und veröffentlicht. In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Online-Werbemarkt indes dynamisch weiterentwickelt. In der BDZV-Arbeitsgruppe Elektronisch Publizieren/Multimedia wurde im Jahr 2009 beschlossen, die Muster-AGBs des ZAW für die Bedürfnisse der Mitglieder der angeschlossenen Landesverbände zu aktualisieren.
Unter Einbindung der AG Elektronisch Publizieren/Multimedia ist die Aktualisierung der Online-AGBs 2010 abgeschlossen worden. Der BDZV empfiehlt den Mitgliedern der angeschlossenen Landesverbände, Online-AGBs zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen und Verbrauchern für das Werbegeschäft in Online-Medien. Den Verlagen steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
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