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Das Redaktionsvolontariat

Der älteste und meist begangene Weg in den Journalismus führt über das Redaktionsvolontariat bei einer Zeitung, Zeitschrift, Presse-Agentur oder einer Rundfunkanstalt. Von den gut 2.000 Volontären, die sich 2007 auf den Journalistenberuf vorbereiteten, waren mehr als die Hälfte, rund 1.100, bei einer Zeitung angestellt, etwa 600 bei einer Zeitschrift. Doch ist seit jeher die Nachfrage nach einer Volontariatsstelle sehr viel höher. Interessenten können ihre Aussichten auf ein Redaktionsvolontariat verbessern, wenn sie eine Zeit lang für das Medium ihrer Wahl als freie Mitarbeiter arbeiten, etwa als Berichterstatter für den Lokalteil einer Tageszeitung.

 

Das Redaktionsvolontariat ist ein befristetes Anstellungsverhältnis mit dem Zweck der Ausbildung zum Redakteur. Die Einzelheiten sind in einem zwischen den Berufsverbänden der Presse ausgehandelten Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat bei Tageszeitungen bzw. einem Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat bei Zeitschriften ausgehandelt. Danach dauert die redaktionelle Ausbildung bei beiden Medien grundsätzlich zwei Jahre. Bei guten journalistischen Vorkenntnissen des Volontärs kann eine Reduzierung auf mindestens 15 Monate vereinbart werden. Die sozialen bzw. materiellen Bedingungen für das Redaktionsvolontariat sind in den Manteltarifverträgen für Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften festgeschrieben. Das Volontärsgehalt wird zwischen den Tarifpartnern üblicherweise im Jahresturnus durch Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure vereinbart.

 

Im Lauf der Ausbildung lernen Redaktionsvolontäre zu recherchieren und zu redigieren, Stoffe auszuwählen und zu bewerten und in den journalistischen Darstellungsformen (wie Nachricht, Bericht, Interview, Feature, Glosse und Kommentar) zu schreiben. Auch der Umgang mit dem Bild wird vermittelt. Zur Einarbeitung in die Redaktionspraxis gehört ferner der Erwerb von Kenntnissen des Layouts und des Umbruchs. Die praktische Ausbildung erstreckt sich auf verschiedene redaktionelle Bereiche. Darüber hinaus werden die Volontäre mit den Aufgaben und Arbeitsweisen der Medien, mit den Pressegesetzen und den einschlägigen Grundzügen des Urheber- und des Verlagsrechts vertraut gemacht. Was in der oft terminlich engen Tagespraxis nicht behandelt werden kann, wird bei monatlich stattfindenden hausinternen Informationstagen und in mehrwöchigen überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen vermittelt, auf die jeder Volontär Anspruch hat.

 

 

Überbetriebliche Bildungseinrichtungen sind u .a.

  • Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V., Bonn www.abzv.de

 

 

Aus- und Weiterbildungskurse für (werdende) Journalisten bieten u .a. auch an:

  • Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
    www.bpb.de

 

 

Zur Aus- und Weiterbildung speziell für den Funk- bzw. elektronischen Bereich stehen zur Verfügung:

 

 

   





   
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