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Erste Organisation der Altverleger

Aufhebung des Lizenzzwangs und Verfügungsrecht über ihre eigenen Zeitungsbetriebe waren das zentrale Ziel der Aktivitäten mehrerer Gruppen von Verlegern, die dem alten –1894 gegründeten – Verein Deutscher Zeitungsverleger (VDZV) angehört hatten. Schon bald nach dem Zusammenbruch hatten sie untereinander Fühlung aufgenommen und sich seit 1947 in den Zonenländern zu Zweckvereinigungen zusammengeschlossen. Die Organisationen einigten sich darauf, einer Arbeitsgemeinschaft für Pressefragen e.V. mit Sitz in Bergisch Gladbach, der rund 150 Verlage angehörten, die „Führung in allen grundsätzlichen Fragen des Pressewesens und der altverlegerischen Reaktivierung“3 zu überlassen.

Nachdem Anfang September 1948 der Parlamentarische Rat in Bonn die Beratungen für ein Grundgesetz aufgenommen hatte, hielt die Arbeitsgemeinschaft der Altverleger den Zeitpunkt für gekommen, ihre Forderung nach Beseitigung des Lizenzsystems, nach Wiederherstellung der Pressefreiheit und damit auch „freies Spiel der Kräfte“ bei der Herausgabe von Zeitungen in aller Öffentlichkeit zu propagieren4: „Es gibt keine Demokratie ohne wirkliche Pressefreiheit. Die Kennzeichen des heutigen Zustandes sind die Beschränkung der öffentlichen freien Meinungsäußerung durch die Presse auf einen kleinen von den Besatzungsmächten ausgewählten Kreis von einigen hundert Lizenzträgern … Die Verwirklichung der Pressefreiheit in diesem Sinne bedingt vor allem die Beseitigung der Lizenzierung und damit des Monopols.“ Das Manifest, das 46 Persönlichkeiten des politischen Lebens unterzeichneten, darunter Konrad Adenauer und Carlo Schmid, und hinter das sich auch eine Reihe von Lizenzträgern stellte, wurde an die Besatzungsmächte in den Westzonen verteilt und den Mitgliedern des britischen Unterhauses zugeleitet.

Aufhebung des Lizenzzwangs:
Pressefreiheit in Westdeutschland

Als im Frühjahr 1949 das Staatsgebilde „Bundesrepublik Deutschland“ immer deutlichere Konturen annahm, begannen die Besatzungsmächte, das System der Reglementierung, das parallel mit der Lizenzvergabe eingerichtet worden war, nach und nach abzubauen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, das im Artikel 5 die Pressefreiheit garantiert, verkündet. Schon zuvor waren in drei Ländern des amerikanischen Kontrollgebiets, in Bremen, Württemberg-Baden und in Hessen, Gesetze über die Freiheit der Presse verabschiedet worden. Am 21. September 1949 trat das von der Alliierten Hohen Kommission erlassene Gesetz Nummer 5 „Über die Presse, den Rundfunk, die Berichterstattung und die Unterhaltungsstätten“ in Kraft, das jedem in der Bundesrepublik lebenden Deutschen (mit Ausnahme ehemaliger Nationalsozialisten, die von den Spruchkammern als „Hauptschuldige“ oder als „belastet“ eingestuft worden waren) das Recht zubilligte, ohne vorherige Genehmigung Periodika und Einzelschriften zu veröffentlichen. Binnen weniger Wochen erschienen hunderte neuer Zeitungen, die hauptsächlich von Altverlegern herausgegeben wurden beziehungsweise von Personen, die keine Lizenz erhalten hatten. Ein „erbitterter Auflagenkrieg“5 zwischen Lizenzzeitungen und neuen Blättern war die Folge. Mit der Situation auf dem umkämpften Zeitungsmarkt hatten sich seit dem Spätsommer 1949 die Berufsvertretungen beider bundesweit tätigen Verlegergruppen zu befassen.

 

   





   
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