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Neue Tarifverträge für Redakteure abgeschlossen

Erklärungsfrist endet am 22. September

Der BDZV und die Journalistengewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und ver.di haben sich am 8. September 2006 auf neue Tarifverträge für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen geeinigt. Wesentlicher Punkt des Neuabschlusses ist die Neustruktur des Gehaltstarifvertrags, die ab 1. August 2006 gilt.

Danach werden die Berufsjahrestufen in den Gruppen II und III neu gefasst. „Es war eine schwierige Tarifrunde“, sagte dazu BDZV-Ver­handlungsführer Werner Hundhausen. „Das Er­gebnis kam im Zeichen der problematischen wirt­schaftlichen Rahmenbedingungen zustande.“

Eine Besitzstandsklausel wurde für Redakteure vereinbart, die kurz vor dem Aufstieg in eine Be­rufsjahrestufe nach dem alten Gehaltstarifvertrag stehen. Danach erfolgt noch eine Höherstufung nach der alten Struktur. Vereinbart wurden ferner Gehaltserhöhungen: Für die Zeit vom 1. August 2005 bis 31. Juli 2006 gibt es eine Einmalzahlung von 350 Euro, ab 1. August 2006 werden die Tarifgehälter um ein Prozent und ab 1. August 2007 um weitere 1,5 Prozent angehoben. Der Gehaltstarifvertrag hat damit eine Laufzeit von drei Jahren. Verlängert bis zum 31. Dezember 2008 wurden der Manteltarifvertrag und der Tarif­vertrag über die Altersversorgung für Redakteure. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 22. September 2006.

Abgeschlossen wurde ferner am 22. September 2006 ein neuer Tarifvertrag für arbeitnehmerähn­liche freie Journalisten an Tageszeitungen. Da­nach werden die Honorare am 1. Oktober 2006 um 2,5 Prozent erhöht. Der Tarifvertrag tritt rück­wirkend zum 1. August 2005 in Kraft und kann erstmals zum 31. Juli 2008 gekündigt werden. Auch hier wurde eine Erklärungsfrist bis zum 22. September vereinbart.


21. September 2006
   





   
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