BDZV: Die tarifbasierten Kosten müssen gesenkt werden
In der zweiten Verhandlungsrunde machte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erneut deutlich, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Branche Einsparungen auch bei den Personalkosten unumgänglich seien. „Die tarifbasierten Kosten müssen gesenkt werden“, betonte der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen. Nur so könne es gelingen, den Flächentarifvertrag zu erhalten.
Die Verleger stellen sich – bei einer Laufzeit von drei Jahren – einen Tarifabschluss mit zwei Komponenten vor; und zwar eine für bestehende Arbeitsverhältnisse und eine zweite für neu begründete Arbeitsverhältnisse.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse soll die notwendige Einsparung über den MTV erfolgen. Das bedeute, erläuterten die Arbeitgeber, dass der derzeit geltende GTV strukturell unverändert bleibe, die laufenden Monatsgehälter damit nicht angetastet würden. Für die ersten beiden Jahre der Laufzeit sei eine maßvolle Einmalzahlung pro Jahr denkbar, für das dritte Jahr eine maßvolle prozentuale Erhöhung. Verlage, die auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, sollen dann die Möglichkeit haben, die beiden Einmalzahlungen Jahresleistung und Urlaubsgeld zu einem Monatsbezug zusammenzufassen. Unter dieser Voraussetzung könne der Altersversorgungstarifvertrag für die Laufzeit des Tarifabschlusses fortgeschrieben werden.
Größere Veränderungen streben die Verleger bei den neu begründeten Arbeitsverhältnissen an. Sie betreffen sowohl den GTV wie auch den MTV.
26. Oktober 2010
Kontakt:
| Anja Pasquay Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Pressereferentin E-Mail: pasquay@bdzv.de Tel: 030/726298-214 |


















