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Hände weg vom Pressemarkt – Klare Botschaft an die Post

Von Helmut Heinen

Es kann nicht oft genug betont werden: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse (ist) ein Lebenselement des freiheitlichen Staates.“ So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wenn die freie Presse dieses „Lebenselement“ verteidigt, sofern der Staat oder ein halbstaatliches Unternehmen mit Printprodukten auf den Pressemarkt zu drängen versucht, so wird ihr dies von interessierter Seite oftmals vorschnell als die Abwehr von Konkurrenz ausgelegt. Das Gegenteil trifft zu: Gerade weil sich – um nochmals das Bundesverfassungsgericht zu zitieren – Presseunternehmen „im gesellschaftlichen Raum frei bilden“ können müssen, „nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatwirtschaftlichen Organisationsformen arbeiten“, ist die Gewährleistung des publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerbs durch nichtstaatliche Verlagsunternehmen die conditio sine qua non dafür, dass die freie Presse ihre Funktion als Lebenselement des freiheitlichen Staates zu erfüllen vermag.

Dies heißt andererseits nicht, dass es – um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen – dem Staat beziehungsweise der öffentlichen Hand gänzlich versagt wäre, Printprodukte, auch periodischer Natur, herauszugeben. Geschieht dies „aufgabenbezogen“, also etwa im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, so ist diese staatliche Publikationstätigkeit legitim. Als Beispiel sei auf die Wochenzeitung „Das Parlament“ verwiesen, die vom Deutschen Bundestag herausgegeben wird.

 

Staat ist größter Einzelaktionär

Ganz anders ist die Situation allerdings zu beurteilen, wenn die Deutsche Post AG (DPAG) als halbstaatliches Unternehmen ankündigt, mit periodischen Printprodukten auf dem Pressemarkt aktiv werden zu wollen. Dazu einige wenige Fakten:

Der Bund ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die wiederum dem Bund und den Ländern gehört, mit rund 31 Prozent an der DPAG beteiligt. Damit ist der Staat der größte Einzelaktionär und beherrscht so die Hauptversammlungen der DPAG. Die Deutsche Telekom AG, bei der die Verhältnisse ähnlich liegen, stellt in ihrem Geschäftsbericht 2006 fest, dass „der Bund einen wesentlichen Einfluss auf die Deutsche Telekom AG“ hat und „daher als nahe stehendes Unternehmen der Deutschen Telekom AG“ anzusehen ist.

Die DPAG verfügt zudem mit ihren Briefzustellern über ein in der Bundesrepublik einmaliges Vertriebsnetz, das nicht nur jeden Haushalt, jeden Briefkasten erreicht, sondern über das – weil die Postzusteller ohnehin täglich unterwegs sind – die flächendeckende Zustellung von Printprodukten konkurrenzlos günstig „nebenher“ (mit-) erfolgen kann. Kein anderes Verlagsunternehmen kann auf einen derartigen Vertriebsapparat zurückgreifen, und die DPAG auch nur deshalb, weil er noch zu den hoheitlichen Zeiten als staatliches Monopolunternehmen auf Kosten der Steuerzahler aufgebaut werden konnte und jetzt auf die DPAG übergegangen ist.

Zudem gilt es, die Wirtschafts- und Finanzkraft der DPAG zu berücksichtigen, die im Jahr 2007 einen Umsatz von etwa 64 Milliarden Euro erwirtschaftet hat. Dem steht auf Seiten der Tageszeitungen wie auch der Anzeigenblätter ein Gesamtumsatz von rund 9,1 Milliarden Euro

gegenüber, der sich auf mehr als 780 Verlagsunternehmen verteilt. Hier ist ferner darauf hinzuweisen, dass die DPAG trotz der beschlossenen Liberalisierung des Postmarktes weiterhin über ein faktisches Monopol verfügt, in einem Akt staatlichen Protektionismus‘ auch weiterhin von der Umsatzsteuer auf das Briefgeschäft befreit ist und somit einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber der privaten Konkurrenz besitzt. Wenn die auf diesem Weg erzielten Gewinne nun von der Post dazu genutzt werden, als Verleger im privatwirtschaftlich organisierten Pressemarkt aktiv zu werden und quersubventionierte Presseprodukte zu Dumpingpreisen anzubieten, wäre dies ein ordnungspolitischer Sündenfall. Gratisprodukt „Einkauf aktuell“

Diese Fakten zeigen, dass mit der DPAG dann, wenn sie ihre verlegerischen Pläne wahr machte, ein wirtschaftlich und finanziell übermächtiges, halbstaatliches Unternehmen in den Printmedienmarkt eintreten würde. Dass es sich inso - weit nicht um irgendwelche Planspiele handelt, belegt das Vorgehen der DPAG mit Blick auf das von ihr bereits herausgegebene Gratisprodukt „Einkauf Aktuell“.

Dieser auch über Anzeigen finanzierte Werbeträger dient vor allem dazu, in ausgewählten Ballungsgebieten der Bundesrepublik Prospekte in die Briefkästen von bis zu 17 Millionen Haushalten einzuwerfen. Inhaltlich bestand „Einkauf Aktuell“ zunächst lediglich aus der Wiedergabe des unkommentierten wöchentlichen Fernseh-Programms, bis die DPAG – bezogen auf die Ausgaben für die Ballungsräume Hamburg/Lübeck/Kiel und Berlin – dazu überging, diese Gratis-Hefte redaktionell so anzureichern, dass sie mit einer TV-Illustrierten, einem den Tageszeitungen beigelegten TV-Supplement vergleichbar wurden und diese zu substituieren geeignet waren. Zwar hat die DPAG diese redaktionelle Ausweitung zwischenzeitlich wieder zurückgenommen, ist aber dennoch nicht bereit, in rechtsverbindlicher Form zu erklären, eine vergleichbare Ausweitung zukünftig nicht erneut vorzunehmen. Dies belegt, dass die DPAG als halbstaatliches


02. Dezember 2008
   





   
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