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Justizministerin Zypries: Wir brauchen besonderen Schutz der Medien bei verdeckten ErmittlungenVerletzung des Dienstgeheimnisses soll weiter strafbar bleiben
Gleichzeitig betonte Zypries, dass es amtliche Dokumente gebe, die „vertraulich sind und das auch bleiben müssen“. Deshalb könne es keinen „gesetzlichen Freibrief für journalistische Anstiftung zum Geheimnisverrat“ geben. Dies wäre eine Einladung zum Scheckbuch-Journalismus und die Aufforderung, sich jedes beliebige vertrauliche Dokument beschaffen zu lassen. „Das kann nicht der richtige Weg sein.“<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /> Die Bundesjustizministerin warnte in diesem Zusammenhang aber auch vor dem Missbrauch von „Funktionsprivilegien“ für Journalisten. Diese müssten hinterfragt werden, wenn sich nicht mehr genau abgrenzen lasse, „wer eigentlich Journalist ist und wer nicht“. Zypries verwies dabei zum Beispiel auf die von der „Bild“-Zeitung bereitgestellten Ausweise für „Leser-Reporter“, auf denen in drei Sprachen der Vermerk „Presseausweis“ stehe. „Sind die Inhaber nun Leser oder Reporter oder beides“, fragte Zypries nicht ohne Provokation und schloss, dass, „wenn alle gleich sind, nicht einige was Besonderes sein“ könnten. Ihre These: Hier werde leichtfertig dem Paparazzi-Unwesen Vorschub geleistet und Leser könnten dazu verleitet werden, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Dabei malte die Bundesjustizministerin ein „beunruhigendes“ Szenario aus, das „nicht ganz fern“ liege: „“Was passiert, wenn sich jemand nicht mehr darauf beschränkt, Unfälle oder Brände einfach abzulichten“, fragte die Ministerin. „Was passiert, wenn jemand anfängt, ein bisschen nachzuhelfen, um verwertbare Unglücksfotos zu schießen?“
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28. September 2006 Internet: |
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