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Neumann: Schutzrechte für Presseverlage nötig
Im Gegensatz zu anderen Vermitteln von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musikverlagen, Fernsehsendern oder Filmproduzenten seien die Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt, sagte Neumann am 24. Februar 2010 nach einem Treffen mit Spitzenvertretern der Verlage, darunter BDZV-Präsident Helmut Heinen, in Berlin.
Ein entsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag müsse deshalb jetzt zügig angegangenen werden, forderte der Staatsminister. Nötig sei jedoch eine ausgewogene Lösung. Für Journalisten und andere Urheber dürfe eine gesetzliche Regelung keine Nachteile bringen. "Die digitale Revolution stellt die Presseverlage vor große Herausforderungen", sagte Neumann und hob die besondere Bedeutung der Presse für die Demokratie hervor. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer.
Foto: Bundesregierung Berlin,24. Februar 2010 6/2010 |
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