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Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz

BDZV: Beim Schutz der Berufsgeheimnisträger müssen Journalisten den Abgeordneten und Ärzten gleichgestellt werden

 

 

Der BDZV hat am 1. März 2010 in Berlin an das Bundesverfassungsgericht appelliert, den Quellenschutz und damit die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu stärken. Anlass ist die für morgen erwartete Entscheidung des höchsten Gerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Der BDZV warnte, dass der im Gesetz verankerte staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontaktdaten von Journalisten Informanten massiv abschrecken könne. Ihre Anonymität sei nicht mehr gesichert, vielmehr müssten sie ihre Enttarnung befürchten, wenn ein Journalist innerhalb eines halben Jahres nach Kontaktaufnahme in das Visier der Staatsanwaltschaft gerate. Vor diesem Hintergrund, forderten die Zeitungsverleger, sei es notwendig, Journalisten beim Schutz der Berufsgeheimnisträger mit Abgeordneten und Ärzten gleichzustellen. „Ein funktionierender Quellenschutz ist ein wichtiger Garant dafür, dass die Presse ihrer Wächterfunktion in unserem Land nachkommen kann“, hieß es dazu vom BDZV.


01. März 2010
   





   
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