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BKA-Gesetz untergräbt Informantenschutz

Medienverbände und -unternehmen fordern Ablehnung des BKA-Gesetzes in Bundesrat und Bundestag

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen appelliert an Bundesrat und Bundestag, das BKA-Gesetz am 19. Dezember endgültig abzulehnen. Der Kompromiss zum BKA-Gesetz, auf den sich der Vermittlungsausschuss am gestrigen Mittwoch verständigt hat, verbessert aus Sicht des Bündnisses weder den Informantenschutz noch die Situation der Journalistinnen und Journalisten.

Der im Vermittlungsausschuss beschlossene Kompromiss sieht vor, dass nicht das Bundeskriminalamt selbst, sondern ein Richter Überwachungsmaßnahmen anordnen muss. "Der Richtervorbehalt in seiner konkreten Ausgestaltung ist keine Garantie für den Informantenschutz", kritisiert das Bündnis. In der Praxis folgten die Richter in der Regel den Ermittlungsbehörden - insbesondere, wenn nach deren Meinung Gefahr in Verzug sei. Gegenüber der ersten Fassung des BKA-Gesetzes sind jetzt weder Verbesserungen des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten noch die vom Bündnis der Medienverbände und -unternehmen geforderte Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger berücksichtigt worden. Wenn Bundesrat und Bundestag dem BKA-Gesetz in dieser Form zustimmen, können Journalisten ihre Informanten nicht mehr wirksam schützen. Damit würde die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt.

 Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an. Das Bündnis hatte sich wiederholt gegen Gesetze ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken. Gegenüber der Politik hatte das Bündnis eine Stellungnahme zum BKA-Gesetz verfasst, die die Gefahren des Gesetzes für den Informantenschutz und die Folgen der Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern dargestellt hat.


18. Dezember 2008
   





   
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