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BDZV zum Koalitionsvertrag: Verleger begrüßen geplantes Leistungsschutzrecht

Der BDZV hat die Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP heute in Berlin in weiten Teilen begrüßt. So sei es erfreulich, dass Verlage im Onlinebereich nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Werkmittler und die Koalition deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet anstrebe.

Auch die Pläne der Regierung zur Stärkung der Pressefreiheit wurden von den Zeitungsverlegern gewürdigt. Es sei „schlicht überfällig“, dass Journalisten sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen, erläuterte der BDZV. Der Beschlagnahmeschutz für Journalisten führe ebenfalls in die richtige Richtung.

Kritisch reagierte der BDZV hingegen auf die Ankündigung, dass es bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen „Handlungsbedarf“ gebe. „Hände weg vom verminderten Mehrwertsteuersatz für die Presse“, warnte daher vorsorglich die Verlegerorganisation. Dieses Privileg gelte für die Zeitungen seit jeher mit gutem Grund, da sie die breite Information der Bevölkerung und damit die politische Meinungs- und Willensbildung sicherstellten und so zum Dialog der demokratisch verfassten Gesellschaft beitrügen. Im Übrigen sei es, betonte der BDZV, „grundsätzlich nicht nachvollziehbar, dass die Vermittlung gedruckter Nachrichten und Informationen überhaupt mit Mehrwertsteuer belegt“ werde.


26. Oktober 2009
   





   
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