BDZV verwundert über Verfassungsbeschwerde des NDR
„Wir sind verwundert, dass der NDR Verfassungsbeschwerde gegen das Tagesschau-App-Urteil eingereicht hat. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und der Pressefreiheit sorgsam abgewogen."