28. Februar 2013 | Allgemeines
BDZV und VDZ: Deutsche Verlage halten an Leistungsschutzrecht fest
Keine Gespräche mit Google über Verzicht
Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.
Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.
Expertengespräch im Bundestag
Einen Tag zuvor hatten Spitzenvertreter der deutschen Zeitungsverlage im Bundestag angesichts der Medienkrise bereits eine rasche Einführung des Leistungsschutzrechts gefordert. Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner nannte das Gesetzesvorhaben am 20. Februar 2013 bei einem Expertengespräch im Kulturausschuss eine „Schicksalsfrage“ für die Verlage.
Die journalistische Leistung der Zeitungen müsse genauso vor einer kommerziellen Weiterverwertung im Internet geschützt werden, wie dies bei Musik oder Filmen schon lange selbstverständlich sei, so Döpfner. Gruner+Jahr-Vorstandsmitglied Julia Jäkel sagte, die Medien müssten selbst entscheiden können, wie ihre „für teuer Geld“ erstellten Inhalte genutzt würden.
Übereinstimmend lehnten die Zeitungsvertreter staatliche Subventionen ab. „Subventionen machen faul und träge und lähmen den Wettbewerb“, sagte Zeitverlag-Geschäftsführer Rainer Esser. Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, plädierte für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer für Zeitungen.
Auch der Geschäftsführer des Chemnitzer Verlags, Ulrich Lingnau, forderte von der Politik Rahmenbedingungen für den Erhalt der Zeitungen. „Wenn wir nicht mehr antreten, wenn keiner mehr da ist, findet auch keine Demokratie mehr statt“, sagte er.