09. April 2001 | Allgemeines
Weltgesundheitsorganisation (WHO) will grenzüberschreitende Tabakwerbung untersagen
BDZV: Verbot wäre gesundheitspolitisch sinnlos
Anlässlich einer Anhörung beim Bundesministerium für Gesundheit am 5. April 2001 in Bonn erklärte der BDZV, dass Werbung als Teil der Informations- und Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt sei. Werbeverbote stellten daher auch einen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Ein Verbot von Werbung in grenzüberschreitenden Printmedien sei obendrein unverhältnismäßig, da der Aufwand, Anzeigen mit Tabakwerbung in den relativ kleinen Auslandsauflagen auszutauschen, in keinem Verhältnis zum gesundheitspolitischen Nutzen stehe.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird neben anderen auch die Bedenken der Zeitungsverleger im Rahmen der Verhandlungen zu dem geplanten Abkommen im Mai 2001 in Genf vortragen.