13. Mai 2003 | Allgemeines
Protest gegen neues Abhörgesetz in Bayern
Verabschiedung auf nächste Legislaturperiode verschoben
Nach Plänen der CSU-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes sollte die Polizei schon in vielen Fällen rein vorsorglich Telefonate abhören, automatisch Kfz-Kennzeichen erfassen und Mobiltelefonnutzer orten dürfen. Dies sollte obendrein ohne Ausnahme gelten, also auch bei Angehörigen jener Berufe, die durch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Überwachung geschützt sind, etwa Journalisten, Ärzte, Pfarrer, Anwälte, Steuerberater, Apotheker, Psychotherapeuten, Hebammen oder Drogenberater, wenn das Abhören der „Vorbeugung gegen Kriminalität“ dient.
Dagegen legten die Bayerischen Zeitungsverleger, Zeitschriftenverleger, der Bayerische Journalisten-Verband, Steuerberater- und Anwaltskammern, Kirchenvertreter sowie andere Organisationen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 7. Mai 2003 im Münchner Presseclub scharfen Protest ein. In der Folge sprach sich auch die CSU für eine umfassende Anhörung zu dem Gesetzentwurf aus. Die parlamentarischen Beratungen werden sich dadurch voraussichtlich bis in die nächste Legislaturperiode ziehen. Der VBZV ist sicher, dass die Novellierung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes in der ursprünglich geplanten Form auch in der nächsten Legislaturperiode nicht verabschiedet wird.